Fragen und Antworten – das Wichtigste zur Kinder- und Jugendreha

Wie lange dauert Kinder- oder Jugendreha?

Kinder- oder Jugendreha dauert in der Regel 4 Wochen.

Muss ich mein Kind zur Reha begleiten?

Wenn Ihr Kind zwischen 6 und 12 Jahren alt ist (es muss breits die Schule besuchen), kommt es zur Kinderreha in die Fachklinik Caritas-Haus Feldberg und muss begleitet werden - von der Mutter, dem Vater oder in begründeten Fällen von einer anderen Begleitperson. Sie können während der Maßnahme die Begleitperson wechseln. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wenn sie die Begleitung aufteilen möchten.

Jugendliche (13-17 Jahre) kommen ohne Begleitperson zur Jugendreha. Die Anwesenheit eines Elternteils zu Beginn der Reha (Aufnahmegespräch) und am Ende (Abschlussgespräch) ist allerdings notwendig. Während des Aufenthalts finden auch Elternseminare statt, teils online. Die Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Was ist mit der Schule, wenn mein Kind in Reha ist?

Ihr Kind besucht unsere staatlich anerkannte Klinikschule. Hier findet Unterricht für alle Schularten in Absprache mit der Heimatschule statt. Außerdem gibt es eine Reihe von Fördermaßnahmen. Der Besuch der Schule ist fester Bestandteil der Kinder- und Jugendreha, auch in den Ferienzeiten.

Und wenn mein Kind noch nicht zur Schule geht?

Zur Kinderreha können nur Kinder ab 6 Jahren kommen, die bereits die Schule besuchen.

Was macht die Begleitperson den ganzen Tag, wenn das Kind in Reha ist?

Für die Eltern gibt es Schulungen und Gespräche, die sich mit den Krankheiten der Kinder befassen. Für Eltern werden aber keine Therapien angeboten (auch keine Massage, Wirbelsäulengymnastik etc.)

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kinder-, Jugendreha und einer Mutter-Kind-Kur?

Kinder- und Jugendreha bietet ein besonderes Behandlungsprogramm für Kinder mit AD(H)S, Adipositas oder Asthma bronchiale. Wenn die Unterstützung am Heimatort nicht ausreicht und die Entwicklung Ihres Kindes gefährdet ist, dann ist es höchste Zeit für Kinder- oder Jugendreha. Eine Mutter-Kind-Kur bietet in erster Linie Behandlungsangebote für Mütter. Die Behandlung der Kinder in der Mutter-Kind-Kur (sofern Sie verordnet wurde) ist weniger komplex.

Wer bezahlt die Kinder- oder Jugendreha - und wie ist die Zuzahlung?

Die Kinder- und Jugendreha wird von der gesetzlichen Rentenversicherung oder von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, evtl. auch von einer privaten Krankenversicherung. Das Haus ist beihilfeberechtigt. Es gibt keine Zuzahlung.

Ist das Caritas-Haus Feldberg eine anerkannte Einrichtung?

Ja, es hat einen Versorgungsvertrag für Vorsorge und Rehabilitation nach §111 SGB V.

Reha-Antrag über die DRV

Wichtige Hinweise zur Reha

Werden wir vom Bahnhof abgeholt, wie sind die Einkaufsmöglichkeiten, gibt es Handtücher auf dem Zimmer... Die wichtigsten Hinweise für einen angenehmen Aufenthalt in der Fachklinik Caritas-Haus Feldberg sollten Sie vor der Kinder- und Jugendreha unbedingt lesen. Sie  finden Sie hier

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