Schnell erledigt: der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kuren sind seit 2007 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn die Voraussetzungen für eine Vorsorge- oder Rehamaßmahme für Mutter und Kind gegeben sind, wird Ihre Krankenkasse den Kurantrag in der Regel innerhalb von 3 Wochen genehmigen.

Der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur ist schnell ausgefüllt. Die dafür nötigen Unterlagen bekommen Sie in Ihrer Caritas-Beratungsstelle vor Ort oder bei uns in der Klinik. Darunter ist auch ein Attestvordruck, auf dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur bestätigt. 

Wenn das Attest vorliegt, können Sie zusammen mit Ihrer Kurberaterin die weiteren Unterlagen ausfüllen. Diese Unterlagen schicken Sie dann an Ihre Krankenversicherung.

Die Antragsunterlagen

hier finden Sie eine Mustervorlage der Antragsunterlagen, die Originalformulare sind in den Arztpraxen verfügbar:

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde

Wenn Ihre Krankenkasse nach Prüfung der eingereichten Unterlagen Ihrem Kurantrag zustimmt, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Kostenübernahme der Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation. Diesen Bescheid schicken Sie bitte an die Klinik, um Ihren Kur-Termin verbindlich zu reservieren.
 

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse erhalten, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden, die Begründung des Widerspruchs kann auf jeden Fall nachgereicht werden. Insbesondere kann zunächst Akteneinsicht beantragt werden.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, über den Widerspruch zügig zu entscheiden. Tut sie dies nicht, kann nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach Erhebung des Widerspruchs unmittelbar Klage erhoben werden, auch wenn noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt.

Die Praxis hat gezeigt, dass viele Widersprüche erfolgreich sind. Wir unterstützen Sie gerne bei einem Widerspruch – oder Sie wenden sich an eine Beratungsstelle vor Ort.
 

Zuzahlung

Eine Mutter-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen, eine Verlängerung ist in bestimmten Fällen auf Antrag möglich.

Gesetzlich vorgeschrieben ist für Mütter eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, die Sie selbst tragen müssen, wenn Sie nicht von Zuzahlungen durch Ihre Krankenkasse befreit sind. Unter Umständen ist auch eine Unterstützung durch die Elly-Heuss-Knapp Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk möglich.

Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.

Unterstützung beim Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur

Antragsunterlagen schicken wir Ihnen gerne zu. Unsere Bera­tungs-Hotline unterstützt Sie und beantwortet Ihre Fragen. Zur Kontaktaufnahme benutzen Sie bitte unser Beratungsformular.

Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung bekommen Sie bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Beratungsstelleninformation der KAG Müttergenesung. (Achtung: diese verlinkte Website bietet zur Zeit keine Verschlüsselungsmaßnahmen).

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mutter-Kind-Kur finden Sie auf dieser Seite.

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