Der Antrag auf Kinderreha oder Jugendreha

  • Die Kinder- oder Jugendreha wird von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen, dem ein ärztliches Attest des Haus- oder Kinderarztes beigefügt ist.
  • Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt. Ihr Arzt sollte im Antrag vermerken, dass Sie zur Kinder- oder Jugendreha in die Fachklinik Caritas-Haus Feldberg kommen möchten.
  • Um zu klären, ob Ihre Rentenversicherung oder die Krankenkasse die Maßname bezahlt, hilft Ihnen unsere Beratungshotline gerne weiter. Hier erhalten Sie auch die Antragsformulare und eine Ausfüllhilfe auf Anfrage.
     

Der Antrag auf medizinische Rehabiliation bei der Rentenversicherung

Kinder und Jugendliche erhalten eine Rehabilitationsleistung über ihre versicherten Eltern / Pflegeeltern. Die Anträge werden von den Eltern oder dem Arzt an die zuständige Rentenversicherung geschickt. Die entsprechenden Rehabilitationsanträge der Rentenversicherung erhalten Sie von der Rentenversicherung, einer gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation oder im Internet. Sie können die Antragsformulare auch direkt hier downloaden

Für einen vollständigen Antrag werden folgende Formulare benötigt:

  • G200 "Antrag auf Leistung zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche" (wird von den Eltern ausgefüllt),
  • G612 "Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistung zur Rehabiliation von Kindern und Jugendlichen" (wird vom Arzt ausgefüllt),
  • G581 "Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten".

Entsprechend dem Grundsatz "ambulant vor stationär" muss angegeben werden, dass die ambulanten Maßnahmen vor Ort bereits ausgeschöpft sind.

Eine Mitaufnahme z.B. der Mutter oder des Vaters als Begleitperson kann in Zeile 17 unter "Bemerkungen" angegeben werden. Ist eine bestimmte Klinik durch die Eltern gewünscht (Wunsch- und Wahlrecht), kann der Arzt dies auch in Zeile 17 unter "Bemerkungen" vermerken und begründen.

Formular G581: Falls keine häusliche Betreuung für ein gesundes Geschwisterkind möglich ist, kann es als Begleitkind mit aufgenommen werden. Die Eltern müssen dies extra in Zeile 6.3 "Mitaufnahme in die Rehabiliationseinrichtung" beantragen.
 

Der Antrag auf medizinische Rehabilitation bei den gesetzlichen Krankenkassen

Die Kosten für die Rehabilitation können auch durch Ihre Krankenkasse übernommen werden. Eine Ausfüllhilfe für das Formular 61 der Krankenkasse haben wir Ihnen zu Themen AD(H)S und zu Adipositas zusammengestellt.

Der Musterantrag für die gesetzlichen Krankenkasse können Sie hier zum Einsehen downloaden.

 

Wir empfehlen Ihnen, uns Ihren Terminwunsch frühzeitig bekanntzugeben. Dazu haben wir ein Anmeldeformular für Sie vorbereitet, das Sie bitte zusammen mit einer Kopie des ärztlichen Attests an uns schicken. Ihre Reservierung wird erst verbindlich, wenn Sie eine Bewilligung des Kostenträgers haben. Die Termine finden Sie hier.

Unterstützung beim Rehaantrag

Unsere Bera­tungs-Hotline unterstützt Sie und beantwortet Ihre Fragen. Zur Kontakt­aufnahme benutzen Sie bitte unser Beratungsformular.

Eine Hilfe zum Ausfüllen des Antrages haben wir Ihnen für AD(H)S und für Adipositas zusammengestellt.

Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung bekommen Sie bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kinder- und Jugendreha finden Sie auf dieser Seite.

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