Der Antrag auf Kinderreha oder Jugendreha

Wer übernimmt die Kosten?

  • gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • gesetzlichen Krankenkasse

Um zu klären, ob Ihre Rentenversicherung oder die Krankenkasse die Maßnahme bezahlt, hilft Ihnen unsere Beratungshotline gerne weiter. Hier erhalten Sie auch die Antragsformulare und eine Ausfüllhilfe auf Anfrage.

Wunsch- und Wahlrecht:

Sie haben die Möglichkeit ein Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen. D.h. wenn Sie bzw. der Arzt im Antrag vermerkt, dass Sie zur Reha in die Fachklinik Caritas-Haus Feldberg kommen möchten, muss der Kostenträger diesem Wunsch stattgeben. Außer die Klinik kommt nicht für die Erkrankung in Frage.

Die Fachklinik Caritas-Haus Feldberg ist für AD(H)S, Adipositas und Asthma bronchiale anerkannt von der DRV.

Terminwunsch - unser Tipp:

Sie können uns Ihren Terminwunsch frühzeitig bekannt geben. Dazu haben wir ein Anmeldeformular für Sie vorbereitet, das Sie bitte zusammen mit einer Kopie des ärztlichen Attests an uns schicken. Ihre Reservierung wird erst verbindlich, wenn Sie eine Bewilligung des Kostenträgers haben. 

Hier finden Sie die Termine für die Kinderreha. Hier für die Jugendreha.

 

Antrag über die Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Antrag: 

Kinder und Jugendliche erhalten eine Rehabilitationsleistung über ihre versicherten Eltern / Pflegeeltern. Die Anträge werden von den Eltern oder dem Arzt an die zuständige Rentenversicherung geschickt.

Sie erhalten die Unterlagen von der Rentenversicherung oder Sie können den Antrag auch direkt online ausfüllen hier auf der Seite der DRV.

Für einen vollständigen Antrag werden folgende Formulare benötigt:

Das Formular Erläuterungen zum Antragsformular G0200 (G0201) hilft Ihnen beim Ausfüllen.

Nutzen Sie hier ihr Wunsch- und Wahlrecht. Unter Punkt 4 können Sie Ihre Wunschklinik angeben. Ist diese für die Indikation von der DRV anerkannt, wird Ihnen diese Rehaklinik zugeteilt. Die Fachklinik Caritas-Haus Feldberg ist für AD(H)S, Adipositas und Asthma bronchiale anerkannt von der DRV. 

Geschwisterkinder:

Lebt ein Geschwisterkind im Haushalt, so kann es bei Bedarf mitaufgenommen werden. Fragen Sie bitte in unserer Abteilung Belegung und Service nach. Alternativ kann über die DRV eine Haushaltshilfe beantragt werden. Die Formulare und Informationen finden Sie hier

Bewilligung und Terminvereinbarung:

Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. 

Die Rehaklinik und die Rentenversicherung melden sich bei Ihnen und stimmen den Termin ab.

Antrag bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Antrag:

Ihr behandelnder Arzt/Ärztin kann eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse auch einen formlosen Antrag stellen. In jedem Fall prüft Ihre Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.

Der Musterantrag für die gesetzlichen Krankenkasse können Sie hier zum Einsehen downloaden.

Eine Ausfüllhilfe für das Formular 61 der Krankenkasse haben wir Ihnen zu Themen AD(H)S und zu Adipositas zusammengestellt.

Prüfung:

Die gesetzliche Krankenkasse überprüft, ob

  • die medizinische Maßnahme notwendig ist und
  • sie (GKV) für die Kostenübernahme zuständig ist

Bewilligung und Terminvereinbarung:

Stimmen beide Punkte überein, werden Ihnen Rehaklinik und Termine genannt.

 

Unterstützung beim Rehaantrag

Unsere Bera­tungs-Hotline unterstützt Sie und beantwortet Ihre Fragen. Zur Kontakt­aufnahme benutzen Sie bitte unser Beratungsformular.

Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung bekommen Sie bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kinder- und Jugendreha finden Sie auf dieser Seite.

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