Schnell erledigt: der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kuren sind seit 2007 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn die Voraussetzungen für eine Vorsorge- oder Rehamaßmahme für Mutter und Kind gegeben sind, wird Ihre Krankenkasse den Kurantrag in der Regel innerhalb von 3 Wochen genehmigen.<o:p></o:p>

1. Die Antragsunterlagen

Sie benötigen zwei Formulare, diese bekommen Sie bei Ihrem Arzt oder bei der Krankenkasse:

  • Formular 64 (Mutter) 
  • Formular 65 (Kind). 

Darunter ist auch ein “Attestvordruck”, auf dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur bestätigt. 

2. Unterlagen ausfüllen

Wenn das Attest vorliegt, können Sie alleine oder zusammen mit Ihrer Kurberaterin die weiteren Unterlagen ausfüllen. Diese Unterlagen schicken Sie dann an Ihre Krankenversicherung.

3. Genehmigung und Platz reservieren

Wenn Ihre Krankenkasse nach Prüfung der eingereichten Unterlagen Ihrem Kurantrag zustimmt, erhalten Sie eine “Bescheinigung zur Kostenübernahme” der Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation. Diesen Bescheid schicken Sie bitte an die Klinik, um Ihren Kur-Termin verbindlich zu reservieren.

4. Zuzahlung

Gesetzlich vorgeschrieben ist für Mütter eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, die Sie selbst übernehmen müssen. Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.  Somit fällt bei einer dreiwöchigen Kur ein Eigenanteil von 220 Euro an.

Personen mit geringem Einkommen können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach. Unter Umständen ist auch eine Unterstützung durch die Elly-Heuss-Knapp Stiftung – Deutsches Müttergenesungswerk möglich

Ablehnung

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse erhalten, können Sie innerhalb von einem Monat “Widerspruch” einlegen. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden, die Begründung des Widerspruchs kann auf jeden Fall nachgereicht werden. Insbesondere kann zunächst Akteneinsicht beantragt werden.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, über den Widerspruch zügig zu entscheiden. Tut sie dies nicht, kann nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach Erhebung des Widerspruchs unmittelbar Klage erhoben werden, auch wenn noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt.

Die Praxis hat gezeigt, dass viele Widersprüche erfolgreich sind. Wir unterstützen Sie gerne bei einem Widerspruch – oder Sie wenden sich an eine Beratungsstelle vor Ort.

 

Unterstützung beim Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur

Unsere Beratungs-Hotline unterstützt Sie und beantwortet Ihre Fragen. Zur Kontaktaufnahme benutzen Sie bitte unser Beratungsformular.

Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung bekommen Sie bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Beratungsstelleninformation der KAG Müttergenesung

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mutter-Kind-Kur finden Sie auf dieser Seite.

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