Oftmals ist es für Mütter mit einem geringen Einkommen schier unmöglich, die gesetzlich festgelegte Zuzahlung in Höhe von 220 Euro für eine dreiwöchige Kur aufzubringen.
Diese Mütter können jedoch ihre Zuzahlung reduzieren. Bei den meisten Krankenkassen besteht die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommens-bescheids,
die gesamte Selbstbeteiligung für die Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Die gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. So würden beispielsweise ALG II- Bezieherinnen und
Sozialhilfeempfängerinnen bei einem Einkommen von 345 Euro ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit.
Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. Viele Krankenkassen sind dazu bereit.
Bei bedürftigen Müttern kann das Müttergenesungswerk bei der Realisation einer Kur
gegebenenfalls auch mit Spendengeldern helfen.
Weitere Informationen erhalten Sie über
Online-Beratung zu Mutter-Kind-Maßnahmen www.beratung-caritas.de
Informationen zu Maßnahmen / Kliniken www.muettergenesungswerk.de
Beratungsstellen der KAG (
Katholische Arbeitsgemeinschaft für Mütter-genesung) www.einfach-zuviel.de
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