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Ihr Weg zu uns

Neue Spezialmaßnahmen mit den Schwerpunkten:
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Seit dem 1. April 2007 haben alle Frauen in Familienverantwortung einen gesetzlichen  Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur, diese sind damit zur Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das heißt für Sie, dass Ihre Krankenkasse in der Regel Ihren Kurantrag - bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen - positiv entscheiden muss.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation für die Mutter oder die Mutter mit Kindern attestiert bekommen.

Wenn Ihre Krankenkasse nach Prüfung der eingereichten Unterlagen Ihrem Kurantrag zustimmt, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Kostenübernahme der Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation.
Die Dauer der Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation beträgt drei Wochen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag müssen Sie selbst tragen (Ausnahme: Sie sind im Besitz einer Befreiungskarte ausgestellt von Ihrer Krankenkasse).
Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse erhalten, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden zur Wahrung der Monatsfrist. Die Begründung des Widerspruchs kann auf jeden Fall nachgereicht werden. Insbesondere kann zusammen mit der Einlegung des Widerspruchs zunächst die Akteneinsicht beantragt werden. Die Krankenkasse ist verpflichtet, über den Widerspruch zügig zu entscheiden. Tut sie dies nicht, kann nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach Erhebung des Widerspruchs unmittelbar Klage erhoben werden, auch wenn noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt.
Die Praxis hat gezeigt, dass viele Widersprüche erfolgreich sind.

Anlaufstellen für Mütter, die sich über eine Mutter-Kind-Kur informieren wollen sind auch die Beratungsstellen der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e. V.

www.kag-muettergenesung.de