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Seit dem 1. April 2007 haben alle Frauen in Familienverantwortung Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Dies durch die zum damaligen Zeitpunkt in Kraft getretene Gesundheitsreform, denn damit sind diese Maß-nahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das heißt für Sie, dass Ihre Krankenkasse in der Regel Ihren Kurantrag - bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen - positiv entscheiden muss.
Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation für die Mutter oder die Mutter mit Kindern attestiert bekommen.
Wenn Ihre Krankenkasse nach Prüfung der eingereichten Unterlagen Ihrem Kurantrag zustimmt, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Kostenüber-nahme der Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation.
Die Dauer der Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation beträgt drei Wochen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag müssen Sie selbst tragen.
(Ausnahme: Sie sind im Besitz einer Befreiungskarte ausgestellt von Ihrer Krankenkasse.)
Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.
Anlaufstellen für Mütter, die sich über eine Mutter-Kind-Kur informieren wollen sind auch die Beratungsstellen der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
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